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Weitere Informationen stehen in den Bereichen "Download/Material" für einzelne Themenbereiche zur Verfügung. Anfragen können auch telefonisch an die 0681 / 40001-23 oder per eMail an: saar@dgb.de gerichtet werden.
Flyer "Leiharbeit" vom DGB Rechtsschutz
Am 10. Juni einigten sich die 27 Arbeits- und Sozialminister der EU auf europaweite Mindestvorschriften über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitskräften. Sie sollen rechtlich weitgehend mit Festangestellten gleichgestellt werden, die durchschnittliche maximale Wochenarbeitszeit liegt nach der Einigung wie bisher grundsätzlich bei 48 Stunden. Als Ausnahme sind aber bis zu 60 Stunden möglich oder auch 65 Stunden, wenn Bereitschaftsdienst als volle Arbeitszeit gewertet wird. Darüber, was für Leiharbeitnehmer in Deutschland gilt, informiert der neue Themen-Flyer „Leiharbeit“ der DGB Rechtsschutz GmbH.
Interregionale Demonstration am 5. Juli in Luxemburg
 
DGB Saar