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3.2.2010: DGB erinnert an 90 Jahre Betriebsräte - Als Krisenmanager bewährt.

Am 4. Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz als Vorläufer des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes in Kraft. Seitdem gibt es – unterbrochen durch den Faschismus – demokratisch gewählte BelegschaftsvertreterInnen in Betrieben und Aufsichtsräten. Besonders in Zeiten der Krise bewähren sich Betriebsräte als Teil der industriellen Demokratie. Demokratie im Betrieb schützt die ArbeitnehmerInnen vor unternehmerischer Willkür, sichert den Betriebsfrieden und stärkt die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Beschäftigte, die durch Betriebsräte vertreten sind, werden besser bezahlt und haben bessere Arbeitsbedingungen.

Zum 90. Jahrestag der Betriebsräte sagte die DGB-Regionsvorsitzende Vorder- und Südpfalz Jutta Steinruck: „Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt deutlich, wie wichtig Betriebsräte und Mitbestimmung in Aufsichtsräten für Stabilität und Entwicklung von Unternehmen sind. Überall bewähren sich Betriebsräte als Krisenmanager. Allerdings fehlt es ihnen auch heute noch an gleichberechtigter Macht. Echte Teilhabe und wirksame demokratische Kontrolle der Unternehmensleitung durch die Beschäftigten gibt es nicht. Betriebsräte haben auch heute noch keine wirtschaftliche Mitbestimmung. In Aufsichtsräten sind ArbeitnehmerInnen stets in der Minderheit.“ Unternehmerische Entscheidungen, wie in der Vorderpfalz bei Kaufhof und Schlecker zeigten, dass die Rechte der ArbeitnehmerInnen auch 90 Jahre nach dem Betriebsrätegesetz noch nicht ausreichen. In der sich ändernden Arbeitsgesellschaft der Zukunft seien Beteiligung, Mitbestimmung und Mitverantwortung Voraussetzungen für den Erfolg der Unternehmen und die Sicherheit von Arbeitsplätzen, so Steinruck. Artikel 165 der Weimarer Verfassung bestimmte 1919 erstmals neben der Tarifautonomie, die gleichberechtigte Mitwirkung der Arbeiter und Angestellten in den Unternehmen, Frauen waren gleichberechtigt. Das Betriebsrätegesetz 1920 war ein Baustein für die industrielle Demokratie, entstanden nach einer schweren Krise in der Geburtsstunde der parlamentarischen Demokratie. „Die Idee war und ist: Verantwortliche Mitbestimmung bei der Steuerung und Lenkung der Unternehmen und Betriebe.“ Jutta Steinruck verweist in diesem Zusammenhang auch auf Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig“. Gerade auch die Wahl des Unwortes des Jahres „Betriebsratsverseucht“ zeige die Notwendigkeit starker Betriebsräte auf. Von März bis Juni 2010 werden wieder Betriebsräte, auch hier in der Region, neu gewählt. Heute reichen fünf wahlberechtigte Beschäftigte für die Gründung eines Betriebsrats aus. Das absolute Kündigungsverbot gilt auch für Wahlvorstände. Informationen zu den Betriebsratswahlen gibt es bei der DGB Region Vorder- und Südpfalz und den Mitgliedsgewerkschaften.